Satzung Wildes Depot Freihafen (WDF) 

gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

zur Förderung von Kunst & Kultur

§ 1 Firma, Sitz

 Die Firma der Gesellschaft lautet: Wildes Depot Freihafen gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt). Sitz der Gesellschaft ist Tönning.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere

  • aber nicht ausschließlich - verwirklicht durch
    1.  die Präsentation und Ausstellung regionaler Kunst und kunsthandwerklicher Arbeiten in lokalen Räumen oder im Internet.
    2.  Unterstützung der Entwicklung regionaler Produkte durch Networking und Ideenentwicklung unter Einbindung bestehender gemeinnütziger Einrichtungen,
    3.  Durchführung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowie Workshops und anderer themenspezifischer öffentlicher Veranstaltungen in unterschiedlichem Format - auch digital, interaktiv und über den Blog der WDF - mit nicht-kommerziellem Charakter, die eine Auseinandersetzung mit dem aktuellen Zeitgeist und kulturbezogenen Themen unserer Zeit zum Gegenstand haben und einen unmittelbaren Dialog mit Kulturschaffenden ermöglichen.
    4.  Veranstaltung eigener Kunst/Kulturprojekte, Ausstellungen und Kunst-/Kulturevents im Nichtkommerziellen Kontext.
    5.  Förderung der Zusammenarbeit mit anderengemeinnützigen Einrichtungen, Körperschaften oder Initiativen zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen.


§ 3 Selbstlosigkeit

 Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.